Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundestag hat am 27. April der „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts…“ zugestimmt, die auch die Streichung der Sonderregelung zur Auftragswertermittlung von Planungsleistungen in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV enthält.
Somit könnte der geschätzte Gesamtwert künftig öfter oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen und es somit zu wesentlich mehr Ausschreibungen im VgV-Verfahren kommen als bisher.
Wir möchten über die damit verbundenen Herausforderungen informieren und diskutieren und laden zu einer gemeinsamen Veranstaltung von VBI Bayern und UNIT Versicherungsmakler GmbH ins Münchener UNIT/Aon-Office ein.
Am 13.07.2023 ab 16 Uhr erhalten Sie in kurzen Vorträgen Impulse & Informationen für Ihre Unternehmenspraxis:
• Die Rechtslage: Mehr VgV-Verfahren wegen geänderter Auftragswertberechnung für Planung? Rechtsanwalt Axel C. Sperling, Sperling und Partner Rechtsanwälte mbB
• Auftragswert, Verfahrenswahl und andere Herausforderungen aus Sicht eines Ingenieurs - Dr.-Ing. Werner Weigl, BBI Ingenieure GmbH, VBI-Vorstand Bayern, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
• Versicherungssummen nachweisen: Aufwand reduzieren bei VgV-Bewerbungen - UNIT Versicherungsmakler GmbH
Zum Ausklang haben Sie ab 18 Uhr Gelegenheit zu Gedankenaustausch und „Netzwerken“ mit Referenten und KollegInnen bei einem Imbiss und kühlen Getränken.
Für UNIT-Berufshaftpflicht-Kunden und VBI-Mitglieder werden die Kosten der Tagung übernommen, externen Teilnehmern wird ein Kostenbeitrag von 100 € in Rechnung gestellt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Bitte melden Sie sich daher baldmöglichst hier an: https://unita.de/de/infoseminare/seminare/informationsforum
Details folgen in der Anmeldebestätigung.
Wir freuen uns, Sie persönlich zu begrüßen!
Viele Grüße
Dr.-Ing. André Müller
Vorsitzender des Landesverbandes